Öffentlicher Vortrag von Univ.-Prof.in Dr.in Elke Doberentz am 14.10.2026
Am 14. Oktober 2026 luden der Verein ALUMN-I-MED und die Medizinische Universität Innsbruck zu einem öffentlichen Vortrag unter dem Titel „Gerichtsmedizin – anders als im Krimi?“ in den großen Hörsaal (Audimax) der Medizinischen Universität Innsbruck. Als Referentin konnte Univ.-Prof.in Dr.in Elke Doberentz, seit Juli 2023 Direktorin des Instituts für Gerichtliche Medizin der Medizinischen Universität Innsbruck, gewonnen werden.
ALUMN-I-MED-Präsident Mag. Dr. Christian Lechner freute sich, mehr als 100 Anwesende begrüßen zu dürfen, und stellte unseren Verein sowie die Referentin des Abends vor. Die gebürtige Thüringerin studierte Humanmedizin in Leipzig und Frankfurt und war anschließend viele Jahre am Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Bonn tätig, wo sie sich 2017 habilitierte und zuletzt die kommissarische Leitung innehatte. Zu ihren wissenschaftlichen Schwerpunkten zählen unter anderem die Untersuchung thermisch bedingter Todesfälle sowie die Entwicklung neuer Methoden zur Beurteilung von Verletzungen.
In ihrem Vortrag gewährte Prof. Doberentz anhand eines der aufsehenerregendsten deutschen Kriminalfälle der Nachkriegszeit Einblicke in die Möglichkeiten und Grenzen der Gerichtsmedizin. Im Mittelpunkt stand der sogenannte Fall Rohrbach, der sich in den 1950er-Jahren in Münster ereignete und über Jahre hinweg nicht nur die Justiz, sondern auch die Öffentlichkeit beschäftigte. Zahlreiche Gerichtsmediziner:innen, Kriminalist:innen und Journalist:innen setzten sich während und nach den Ermittlungen mit diesem Fall auseinander.
Am 13. April 1957 entdeckten spielende Kinder am Ufer des Münsteraner Aasees ein Paket mit einem menschlichen Rumpf. In der Folge wurden weitere Leichenteile gefunden, während der Kopf zunächst verschwunden blieb. Bei dem Toten handelte es sich um Hermann Rohrbach. Die Ermittlungen konzentrierten sich bald auf dessen Ehefrau Maria, der vorgeworfen wurde, ihren Mann ermordet und anschließend zerstückelt zu haben. Aus gerichtsmedizinischer Sicht handelte es sich um eine sogenannte defensive Leichenzerstückelung, bei der die Zerteilung des Körpers erst nach dem Tod erfolgt, um die Leiche zu beseitigen oder die Aufklärung des Verbrechens zu erschweren.
Besonderes Augenmerk richtete Prof. Doberentz auf die damalige Spurensicherung und die Rolle des Sachverständigen Prof. Dr. Walter Specht, der am Bayerischen Landeskriminalamt tätig war. Specht hatte sich bereits 1937 mit der Anwendung von Luminol zum Nachweis kleinster Blutspuren beschäftigt. Bei diesem Verfahren werden selbst mit freiem Auge nicht erkennbare Blutspuren durch eine chemische Reaktion sichtbar gemacht. Seine wissenschaftlichen Arbeiten hatten wesentlich zur Entwicklung der modernen kriminaltechnischen Spurensicherung beigetragen.
Im Fall Rohrbach erstellte Specht u.a. ein 69 Seiten umfassendes Gutachten, in dem insbesondere das Kaminrohr der Wohnung der Familie Rohrbach eine zentrale Rolle spielte. Der Sachverständige vertrat die Ansicht, dass Maria Rohrbach ihren Mann zunächst mit einem thalliumhaltigen Rattengift, der sogenannten Celiopaste, vergiftet und anschließend dessen abgetrennten Kopf im häuslichen Ofen verbrannt habe. Specht hatte im Ofenrohr Thallium nachgewiesen und wertete diesen Befund als wesentliches Indiz für seine Theorie.
Auf Grundlage der vorliegenden Indizien und Sachverständigengutachten wurde Maria Rohrbach im April 1958 wegen Mordes zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt. Doch bereits im darauffolgenden Jahr nahm der Fall eine entscheidende Wendung: In einem ausgetrockneten Bombentrichter wurde ein menschlicher Schädel gefunden, der Hermann Rohrbach zugeordnet werden konnte. Damit war eine wesentliche Annahme des Gutachtens von Specht widerlegt, hatte dieser doch behauptet, der Kopf sei von Maria Rohrbach im Ofen verbrannt worden.
In der Folge veranlasste die Verteidigung von Maria Rohrbach weitere sachverständige Untersuchungen. Dabei zeigte sich unter anderem, dass die von Specht nachgewiesenen Thalliumkonzentrationen im Ofenrohr keineswegs ungewöhnlich waren. Vergleichsuntersuchungen an Rußproben aus anderen Münsteraner Haushalten ergaben ähnliche Werte. Die ursprüngliche Interpretation des Befundes als Hinweis auf eine Vergiftung und anschließende Verbrennung des Kopfes war damit nicht mehr haltbar.
Prof. Doberentz ging auch auf die problematischen Vorstellungen ein, die in die damalige Beurteilung des Falles eingeflossen waren. So vertrat Specht die Auffassung, dass die Zerstückelung einer Leiche nicht nur von einer Frau durchgeführt werden könne, sondern sogar ein für Frauen typisches Verbrechen darstelle. Eine solche Behauptung entbehrt einer wissenschaftlichen Grundlage und verdeutlicht, wie sehr auch die Interpretation vermeintlich objektiver Befunde durch persönliche Überzeugungen und zeitgenössische Vorurteile beeinflusst werden kann.
Im Juni 1961 endete das Wiederaufnahmeverfahren schließlich mit einem Freispruch für Maria Rohrbach aus Mangel an Beweisen. Sie hatte zu diesem Zeitpunkt bereits mehr als vier Jahre in Haft verbracht. Der Fall wurde zu einem der bekanntesten Justizirrtümer der deutschen Nachkriegsgeschichte und beschädigte auch die wissenschaftliche Reputation von Walter Specht erheblich.
Trotz umfangreicher Ermittlungen konnte der Mord an Hermann Rohrbach letztlich nicht aufgeklärt werden. Niemand wurde rechtskräftig für die Tat verurteilt. Der Fall beschäftigte in den folgenden Jahrzehnten weiterhin Journalist und Kriminalschriftsteller, die sich mit den Widersprüchen der Ermittlungen und möglichen alternativen Tatabläufen auseinandersetzten.
Anhand dieses historischen Falles zeigte Prof. Doberentz, wie entscheidend eine sorgfältige Erhebung und vor allem eine kritische Interpretation gerichtsmedizinischer Befunde für die Rechtsprechung sind. Zugleich wurde deutlich, welche weitreichenden Folgen es haben kann, wenn aus einzelnen Untersuchungsergebnissen voreilig Schlussfolgerungen gezogen werden. Der Fall Rohrbach verdeutlicht damit nicht nur die Möglichkeiten der Gerichtsmedizin, sondern insbesondere auch die Verantwortung, die mit der Tätigkeit als medizinische Sachverständige verbunden ist.
Anschließend an den spannenden Vortrag und der interaktiven Diskussions- und Fragerunde wechselten die Anwesenden in das Foyer des Audimax für einen weiteren Austausch bei einem Glas Saft oder Wein.
Als ALUMN-I-MED bedanken wir uns herzlich bei Prof. Doberentz für ihren spannenden Vortrag!
Foto 1: © Ch. Lechner, Foto 4: © D. Senn

Foto 1: Univ.-Prof.in Dr.in Elke Doberentz bei ihrem Vortrag.

Foto 2: ALUMN-I-MED-Präsident Mag. Dr. Christian Lechner und Univ.-Prof.in Dr.in Elke Doberentz nach dem Vortrag.
